Die Anerkennung der Heilpraktiker-Ausbildung

Menschen, die die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme planen, um sich weiterzubilden oder beruflich zu verändern, legen zumeist großen Wert auf die Anerkennung der Maßnahme. Es ist also auch nicht verwunderlich, dass die Anerkennung der Heilpraktiker-Ausbildung immer wieder hinterfragt wird. Wer sich als Heilpraktiker/in ein zweites Standbein aufbauen möchte oder ohnehin nach neuen beruflichen Perspektiven sucht, fragt sich somit, wie anerkannt die Heilpraktiker-Ausbildung ist. Insbesondere dann, wenn es darum geht, die richtige Heilpraktikerschule ausfindig zu machen, ist die Anerkennung immer wieder ein Thema.

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass der Besuch einer Heilpraktikerschule entbehrlich ist. Bei der Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung muss man zwar Angaben zur Vorbereitung machen, aber es ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben. Interessierte sollten folglich wissen, dass es sich um keinen anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Die Anerkennung ist in Zusammenhang mit der Heilpraktiker-Ausbildung folglich ein heikles Thema.

So anerkannt ist die Heilpraktiker-Ausbildung

Wirbt ein Anbieter mit einer anerkannten Heilpraktiker-Ausbildung, ist dies irreführend, denn es gibt keine allgemeine Anerkennung für Heilpraktiker-Ausbildungen. Dies ist aber auch gar nicht erforderlich und somit kein Problem, sofern man die Sachlage kennt und sich nicht täuschen lässt. Es kommt auf kein Zertifikat an, schließlich soll die Heilpraktiker-Ausbildung lediglich der Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung dienen.

Die Heilpraktikerschule selbst nimmt keine Heilpraktikerprüfungen ab. Da diese beim Gesundheitsamt dem Heilpraktikergesetz entsprechend stattfindet, bestehen hier keine Zweifel an der Anerkennung der Heilpraktikerprüfung.

Erfolgreiche Absolventen haben zwar keinen Berufsabschluss erlangt, aber dennoch unter Beweist gestellt, dass sie hinreichend qualifiziert sind. Dafür sorgen der schriftliche sowie der mündliche Teil der Heilpraktikerprüfung. Wer hier besteht, erhält die Heilpraktikererlaubnis und kann dementsprechend auch ohne Approbation als Arzt oder Psychotherapeut heilkundlich arbeiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nicht die Heilpraktiker-Ausbildung, sondern das Bestehen der Heilpraktikerprüfung maßgebend für die Anerkennung als Heilpraktiker/in ist. Dessen müssen sich Heilpraktikeranwärter/innen stets bewusst sein.

Darauf kommt es bei der Anerkennung eines Heilpraktiker-Fernstudiums an

Im Falle eines Fernstudiums zum Heilpraktiker ist die Situation bezüglich der Anerkennung ähnlich. Es spielt eigentlich keine Rolle, ob das Ganze anerkannt wird, denn es geht einzig und allein um eine adäquate Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt.

Interessierte sollten also eher der Frage nachgehen, welche Inhalte behandelt werden und wie die Betreuungssituation aussieht. Anhand dessen kann man den zu erwerbenden Kenntnissen und Kompetenzen auf den Grund gehen und abschätzen, inwiefern es sich bei dem betreffenden Fernlehrgang um eine adäquate Prüfungsvorbereitung handelt. Dass man selbst das Ganze nicht unterschätzen darf und ernst nehmen muss, bleibt zudem nicht aus und ist maßgebend für den Erfolg des Heilpraktiker-Fernstudiums.

Obwohl die Anerkennung der Fernausbildung zum/zur Heilpraktiker/in eigentlich zweitrangig ist, werben nicht wenige Fernschulen mit einer ZFU-Zulassung und verleihen dem Heilpraktiker-Fernstudium einen offiziellen Anstrich. Dass oftmals auch von einer Zertifizierung nach AZAV die Rede ist, verstärkt diesen Eindruck. Interessierte sollten die Abkürzungen kennen und wissen, was damit gemeint ist.

Nachfolgend finden sich dazu ein paar essenzielle Informationen:

  • ZFU – Die Abkürzung ZFU steht für die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Dabei handelt es sich um die Institution in Deutschland, die für die Zulassung von Fernlernangeboten zuständig ist.
  • AZAV – AZAV steht für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung und zeigt an, dass eine Qualifizierungsmaßnahme vom Arbeitsamt anerkannt wird.

All diejenigen, die eine zweite Karriere als Heilpraktiker/in anstreben und sich den Zugang dazu mithilfe eines Fernkurses sichern möchten, sollten einerseits wissen, dass es keine offizielle Anerkennung geben kann. Andererseits sind die AZAV- und ZFU-Zulassung wichtige Kriterien, die durchaus für anerkannte Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung stehen.

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