Heilpraktiker Fernstudium in Schweiz oder Österreich

Ein wesentlicher Vorteil des Heilpraktiker-Fernstudiums besteht in dessen örtlicher Unabhängigkeit, so dass auch Menschen aus Österreich sowie aus der Schweiz auf die Idee kommen können, sich für einen solchen Fernlehrgang anzumelden.

Sprachliche Barrieren existieren dabei naturgemäß nicht, da sie alle die deutsche Muttersprache eint. Trotz zunehmender Globalisierung und eines vereinten Europas existieren jedoch nationale Besonderheiten, die unter anderem auch die rechtliche Anerkennung des Heilpraktikers betreffen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich Interessenten an einem solchen Fernstudium intensiv mit der Rechtslage auseinandersetzen.

Wer ein Heilpraktiker-Fernstudium in Angriff nehmen möchte, landet üblicherweise bei einem Anbieter aus Deutschland, der seine Teilnehmer auf die in der Bundesrepublik Deutschland obligatorische Heilpraktikerprüfung vorbereitet. Maßgebend ist hier das deutsche Heilpraktikergesetz, das auch ohne Approbation als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut eine Ausübung der Heilkunde erlaubt.

Die Heilpraktiker-Anerkennung im Ausland

Grundsätzlich muss man festhalten, dass der Heilpraktiker als deutsches Phänomen betrachtet werden kann. So ist dieser Beruf im Ausland gänzlich unbekannt, was im Umkehrschluss bedeutet, dass eine Heilpraktikererlaubnis aus Deutschland nicht automatisch bedeutet, dass man als solcher im Ausland tätig werden darf.

Die in § 1 Heilpraktikergesetz verankerte Regelung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung hat ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland Wirkung. Außerhalb Deutschlands darf man so keineswegs dementsprechend tätig werden, nur, weil man über eine deutsche Heilpraktikererlaubnis verfügt.

Die Möglichkeit, ein Fernstudium zum Heilpraktiker zu absolvieren, erscheint für deutsche Muttersprachler im Ausland zuweilen sehr reizvoll, weil sie sich so mit alternativen Heilmethoden befassen können und zugleich in den Genuss maximaler Flexibilität kommen.

Dabei müssen Heilpraktikeranwärter jedoch immer bedenken, dass ein solcher Fernlehrgang lediglich als freiwillige Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis dient. Nationale Vorschriften im betreffenden Ausland werden im Zuge dessen vollkommen außer Acht gelassen.

Der Heilpraktiker in Österreich

Wer auf eine Anerkennung des Heilpraktiker-Fernstudiums in Österreich hofft, erlebt leider eine Enttäuschung. Das österreichische Rechtssystem kennt keinen Heilpraktiker und erlaubt ausschließlich Ärzten die Ausübung der Heilkunde.

Einzige Ausnahme bilden dabei Psychotherapeuten, die sich allerdings auf das Gebiet der Psychotherapie beschränken müssen. Geht man dennoch dem Beruf des Heilpraktikers nach, macht man sich in der Alpenrepublik sogar strafbar.

Von der Anerkennung des Fernstudiums zum Heilpraktiker kann in Österreich demnach keine Rede sein. Folglich sind auch alternativmedizinische Behandlungen in Österreich ausschließlich Ärzten vorbehalten.

Der Heilpraktiker in der Schweiz

Da das Fernstudium zum Heilpraktiker als Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung nach dem deutschen Heilpraktikergesetz konzipiert ist, kann man auch in der Schweiz von keiner Anerkennung ausgehen. Im Gegensatz zu Österreich verfügt die Eidgenossenschaft jedoch ebenfalls über ein entsprechendes Berufsbild, so dass die Ausübung der Heilkunde nicht ausschließlich Ärzten vorbehalten ist.

In der Schweiz ist dabei aber nicht vom Heilpraktiker, sondern vom Naturheilpraktiker die Rede. Um als solcher tätig werden zu dürfen, muss man die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker bestehen.

Der in der gesamten Schweiz anerkannte Titel erlaubt die folgenden Fachrichtungen:

All diejenigen, die über die deutsche Heilpraktikererlaubnis verfügen, müssen bei einem Umzug in die Schweiz ihren Beruf nicht aufgeben, zunächst aber die betreffende Prüfung für Naturheilpraktiker in der Schweiz in Angriff nehmen.

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