Heilpraktikerprüfung

Die Heilpraktikerprüfung ist üblicherweise die zwingende Voraussetzung dafür, die Heilkunde ohne Approbation als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut ausüben zu dürfen. Dem deutschen Heilpraktikergesetz entsprechend bedarf es einer staatlichen Erlaubnis, die im Rahmen einer amtsärztlichen Überprüfung erteilt wird. Um eine staatlich geregelte Prüfung handelt es sich dabei allerdings nicht, die Erlaubniserteilung obliegt stattdessen den Landesbehörden.

Folglich kann es hinsichtlich der Heilpraktikerprüfung durchaus Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern geben. Wer als Heilpraktiker Fuß fassen möchte und zunächst noch die Prüfung vor sich hat, sollte sich aus diesem Grund stets über die regionalen Regularien der für seinen Wohnort zuständigen Behörden informieren.

Prüfungssituationen bereiten vielen Menschen Unbehagen und lösen Stress aus. Daran lässt sich grundsätzlich nichts ändern, doch indem man sich umfassend vorbereitet und darüber hinaus mit der Organisation der Heilpraktikerprüfung auseinandersetzt, kann man etwas beruhigter in die Prüfung gehen, schließlich weiß man, was auf einen zukommt.

So ist es unter anderem wichtig zu wissen, dass die folgenden Inhalte Gegenstand der Überprüfung zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis sind:

  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Medizinische Grundkenntnisse
  • Grenzen der Methoden des Heilpraktikers
  • Erste Hilfe
  • Hygiene
  • Injektionstechniken
  • Krankheitslehre
  • Anamnese und Diagnostik
  • Laborwerte

Zentraler Zweck der Heilpraktikerprüfung ist es nicht, die fachliche Kompetenz angehender Heilpraktiker zu überprüfen, sondern vielmehr sicherzustellen, dass von einer späteren Tätigkeit als Heilpraktiker des Prüflings keine Gefahr für dessen künftige Patienten ausgeht.fernstudium

Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Heilpraktikerprüfung?

Noch bevor man sich mit den Prüfungsinhalten befasst, sollte man sich mit den Voraussetzungen für die Heilpraktikerprüfung auseinandersetzen. Dabei fällt vor allem auf, dass keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben ist.

Die folgenden Kriterien müssen angehende Heilpraktiker/innen allerdings erfüllen, um die Prüfung in Angriff nehmen zu können:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • gesundheitliche Eignung
  • sittliche Zuverlässigkeit

Wie läuft die Heilpraktikerprüfung ab?

Der konkrete Ablauf der Heilpraktikerprüfung ist von großem Interesse für all diejenigen, die die Zulassung als Heilpraktiker anstreben. Zunächst sollte man wissen, dass für die Heilpraktikerprüfung fixe Termine existieren und diese üblicherweise zwei Mal im Jahr stattfinden. Dabei gilt es einen schriftlichen sowie einen mündlichen Teil zu absolvieren. Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus einem Test mit Multiple-Choice-Fragen. Die mündliche Prüfung findet vor einer Prüfungskommission statt und nimmt in der Regel 30 bis 60 Minuten in Anspruch.

Um an der Heilpraktikerprüfung, bei der es sich um eine amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt handelt, muss man nicht nur die jeweiligen Termine berücksichtigen, sondern zudem rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser ist bei dem für den Wohnort des Prüflings zuständigen Gesundheitsamt zu stellen.

Welche Kosten fallen für die Heilpraktikerprüfung an?

Die Heilpraktikerprüfung ist zudem mit gewissen Kosten verbunden, die man nicht unterschätzen sollte. Da diese nicht einheitlich geregelt sind, variieren die Gebühren zum Teil erheblich.

Neben dem Prüfungsort ist es dabei auch entscheidend, ob man den großen Heilpraktiker macht, eine sektorale Erlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie anstrebt oder eine Zulassung nach Aktenlage beantragt. So können die Kosten beispielsweise zwischen rund 50 Euro und 600 Euro liegen.

Wie kann man sich auf die Heilpraktikerprüfung vorbereiten?

Das deutsche Heilpraktikergesetz schreibt keine bestimmte Ausbildung vor, so dass man rein theoretisch auch ohne jegliche Vorbereitung an der Heilpraktikerprüfung teilnehmen kann. Ob sich dann der gewünschte Erfolg einstellt, ist jedoch mehr als fraglich.

Aus diesem Grund ist es ratsam, eine sogenannte Heilpraktiker-Ausbildung zu durchlaufen, die darauf abzielt, eine umfassende Prüfungsvorbereitung sicherzustellen. Ergänzend kann man auch anhand von Prüfungsfragen lernen und sich dabei auch direkt einen Eindruck von der Heilpraktikerprüfung verschaffen.

Besuch einer Heilpraktikerschule

Vielerorts existieren private Heilpraktikerschulen, die angehende Heilpraktiker in Vollzeit oder auch in Teilzeit per Abend- oder Wochenendunterricht auf die obligatorische Heilpraktikerprüfung vorbereiten.

Kennzeichnend dabei ist die Tatsache, dass die Schüler an klassischem Frontalunterricht vor Ort teilnehmen und somit ein regelmäßiger Kontakt zu Kommilitonen und den Dozenten gewährleistet ist. Im Gegenzug muss man natürlich zu den festen Unterrichtszeiten vor Ort sein.

Heilpraktiker-Fernstudium

All diejenigen, die sich mehr Flexibilität von der Heilpraktikerausbildung wünschen, treffen mitunter mit einem Fernstudium zur Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung eine gute Wahl.

Auf diese Art und Weise ist man vollkommen ungebunden und hat dennoch einen Ansprechpartner, der nicht nur die Skripte zusammenstellt, sondern auch bei Fragen und Problemen gerne behilflich ist.

Selbststudium als Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung

Zu guter Letzt darf auch das Selbststudium nicht unerwähnt bleiben. Mithilfe von Büchern, Prüfungsfragen und anderen Materialien kann man sich auch autodidaktisch auf die Heilpraktikerprüfung vorbereiten.

Erfolgversprechend ist dies in der Regel aber nur, wenn bereits medizinische Vorkenntnisse aus dem Beruf vorhanden sind. Ansonsten tut man sich sehr schwer und findet mitunter keinen Zugang zu dem komplexen Lernstoff, der außerdem immer wieder Fragen aufwirft.

Kann man ohne Heilpraktikerprüfung als Heilpraktiker zugelassen werden?

In Ausnahmefällen kann eine Heilpraktikererlaubnis auch erteilt werden, ohne dass eine Heilpraktikerprüfung absolviert wurde. Dies betrifft allerdings lediglich den sektoralen Heilpraktiker. Absolventen eines Psychologiestudiums können eine Entscheidung nach Aktenlage beantragen und so mitunter die Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie erhalten.

Ausgebildete Physiotherapeuten, die als Heilpraktiker für Physiotherapie anerkannt werden wollen, können durch Vorlage entsprechender Nachweise ebenfalls eine Zulassung nach Aktenlage erreichen und sich folglich möglicherweise die Heilpraktikerprüfung sparen.

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